Die E-Rechnung wird für GmbHs und andere Unternehmen zu einem festen Bestandteil der digitalen Buchhaltung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten dagegen Übergangsfristen. Gerade für GmbHs mit vielen Geschäftskunden, Lieferanten und einem größeren Rechnungsvolumen lohnt es sich jedoch, die Umstellung nicht bis zum letzten möglichen Zeitpunkt aufzuschieben.
Denn bei größeren Unternehmen geht es nicht nur darum, eine Rechnung im richtigen Dateiformat zu erzeugen. Entscheidend ist der gesamte Prozess: Wie kommen Eingangsrechnungen ins Unternehmen? Wer prüft und genehmigt sie? Wie gelangen die Daten in die Buchhaltung? Wie werden Ausgangsrechnungen erstellt und übermittelt? Und wie werden E-Rechnungen anschließend ordnungsgemäß archiviert?
Dieser Ratgeber zeigt, was GmbHs und Unternehmen 2026 beachten sollten und worauf es bei der Auswahl einer geeigneten E-Rechnung Software ankommt.
Warum die E-Rechnung für GmbHs mehr als ein neues Rechnungsformat ist
Eine klassische PDF-Rechnung ist seit 2025 keine E-Rechnung im neuen umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, sodass die Rechnungsdaten elektronisch verarbeitet werden können.
Für Unternehmen liegt genau darin ein großer Vorteil. Statt Rechnungsnummer, Lieferant, Rechnungsbetrag oder Umsatzsteuer manuell aus einer PDF zu übernehmen, können strukturierte Daten direkt in digitale Buchhaltungs- und Rechnungsprozesse einfließen.
Bei einer GmbH mit wenigen Rechnungen ist die Zeitersparnis zunächst überschaubar. Werden dagegen jeden Monat Hunderte oder Tausende Ein- und Ausgangsrechnungen verarbeitet, können automatisierte Prozesse einen erheblichen Unterschied machen.
E-Rechnungspflicht für GmbHs: Was gilt 2026?
Eine GmbH ist als Unternehmer grundsätzlich von den Regelungen zur E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft betroffen. Bereits seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für den Empfang gibt es keine vergleichbare Übergangsfrist wie für die Ausstellung.
Bei Ausgangsrechnungen befindet sich Deutschland dagegen noch in einer Übergangsphase. Im Jahr 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich weiterhin sonstige Rechnungen verwenden. Ab 1. Januar 2027 wird die Umsatzgröße besonders relevant: Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro endet die allgemeine Übergangsmöglichkeit bereits Ende 2026. Kleinere Unternehmen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis Ende 2027 von der verlängerten Übergangsregelung Gebrauch machen.
Gerade für größere GmbHs ist 2026 daher ein wichtiges Umstellungsjahr. Wer über der Umsatzgrenze liegt und entsprechende inländische B2B-Umsätze abrechnet, sollte die notwendigen Prozesse spätestens für 2027 vollständig vorbereitet haben.
Was bedeutet die E-Rechnung für die Buchhaltung einer GmbH?
Die technische Erstellung einer E-Rechnung ist nur ein Teil der Aufgabe. In einem Unternehmen durchläuft eine Rechnung häufig mehrere Stationen. Eine Lieferantenrechnung kommt beispielsweise zunächst zentral an, wird einem Auftrag oder einer Kostenstelle zugeordnet, fachlich geprüft, freigegeben und anschließend verbucht.
Eine geeignete E-Rechnungslösung sollte sich deshalb möglichst gut in diese bestehenden Abläufe integrieren. Besonders wichtig werden bei steigender Unternehmensgröße Funktionen wie Benutzer- und Rechteverwaltung, Schnittstellen zur Buchhaltung, Belegverwaltung, automatische Datenerfassung und eine nachvollziehbare Archivierung.
Für eine GmbH sollte die Entscheidung daher nicht lauten: „Welche Software kann eine XRechnung erstellen?“ Fast jede moderne Lösung kann das inzwischen. Viel wichtiger ist: „Welche Software passt zu unseren bestehenden Rechnungs- und Buchhaltungsprozessen?“
XRechnung und ZUGFeRD: Welche Formate sollten Unternehmen unterstützen?
Zwei Formate sind für deutsche Unternehmen besonders relevant: XRechnung und ZUGFeRD.
Die XRechnung besteht aus strukturierten XML-Daten und ist konsequent auf die maschinelle Verarbeitung ausgerichtet. Sie spielt insbesondere bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber eine wichtige Rolle.
ZUGFeRD verbindet dagegen eine für Menschen lesbare PDF-Darstellung mit strukturierten XML-Daten. Dadurch kann eine Rechnung weiterhin ähnlich wie eine klassische PDF betrachtet werden, während Buchhaltungssoftware gleichzeitig auf die strukturierten Rechnungsinformationen zugreifen kann. Beide Formate können die Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen.
Eine GmbH sollte sich allerdings möglichst nicht technisch auf ein einziges Format beschränken. Kunden und Lieferanten können unterschiedliche Formate einsetzen. Eine zukunftsfähige Software sollte deshalb die relevanten E-Rechnungsformate sowohl auf der Ausgangs- als auch auf der Eingangsseite verarbeiten können.
Welche E-Rechnung Software eignet sich für GmbHs und Unternehmen?
Bei der Softwareauswahl würde ich für diesen Beitrag bewusst andere Kriterien ansetzen als bei Selbstständigen. Für GmbHs sind Skalierbarkeit, Automatisierung, Benutzerverwaltung, Schnittstellen und die Integration in bestehende Buchhaltungsprozesse wichtiger als eine möglichst einfache Oberfläche für einen einzelnen Nutzer.
Digitale Buchhaltungslösung für GmbHs und Unternehmen, die E-Rechnungen, Belege und Finanzprozesse zentral organisieren und effizienter bearbeiten möchten.
Kleine und wachsende GmbHs sowie Unternehmen, die Rechnungsstellung und Buchhaltung in einer zentralen Cloud-Lösung abbilden möchten.
- XRechnung & ZUGFeRD
- E-Rechnungen erstellen & verarbeiten
- Digitale Belegverwaltung & Buchhaltung
- Benutzer & Berechtigungen verwalten
- DATEV-Schnittstelle & Steuerberater-Zugang
1. Lexware Office – für kleinere und wachsende GmbHs
Lexware Office ist insbesondere für kleinere GmbHs und Unternehmen interessant, die Buchhaltung, Belege und Rechnungsstellung zentral organisieren möchten, ohne direkt ein komplexes ERP-System einzuführen.
Lexware Office unterstützt XRechnung und ZUGFeRD. Eingehende E-Rechnungen können erfasst und verarbeitet werden. Bei EN-16931-konformen Rechnungen werden strukturierte Daten ausgelesen; beim Upload findet außerdem eine technische Validierung statt.
Interessant für GmbHs ist außerdem die Benutzer- und Rechteverwaltung: Die Aktivierung der E-Rechnungsfunktion setzt beispielsweise Admin-Rechte voraus, anschließend kann die Funktion zentral für die Benutzer bereitgestellt werden.
Geeignet für: kleinere und wachsende GmbHs, die Rechnungsstellung, E-Rechnungen, Belege und Buchhaltung möglichst zentral verwalten möchten.
2. DATEV – besonders interessant bei enger Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Finanzbuchhaltung
DATEV ist für GmbHs besonders relevant, wenn die Finanzbuchhaltung bereits im DATEV-Umfeld organisiert ist oder eng mit einer Steuerkanzlei zusammengearbeitet wird.
Für Unternehmen mit umfangreicheren Buchhaltungsprozessen kann eine möglichst direkte Integration in die bestehende Finanzbuchhaltung wichtiger sein als eine reine Rechnungssoftware. Gerade bei steigenden Belegmengen sollte deshalb geprüft werden, wie Eingangsrechnungen, Freigabeprozesse, Buchhaltung und Archivierung miteinander verbunden werden können.
Geeignet für: GmbHs und mittelständische Unternehmen mit professionell organisierten Finanz- und Steuerprozessen.
3. ERP- und E-Invoicing-Lösungen – für größere Unternehmen
Bei größeren GmbHs mit hohem Rechnungsvolumen reicht eine klassische Online-Rechnungssoftware unter Umständen nicht mehr aus. Hier sollte die E-Rechnung direkt in das vorhandene ERP-, Finanzbuchhaltungs- oder Dokumentenmanagementsystem integriert werden.
Relevant werden dann unter anderem automatisierte Rechnungsworkflows, Rollen- und Berechtigungskonzepte, Freigabestufen, Kostenstellen, Schnittstellen, mehrere Gesellschaften sowie eine automatisierte Verarbeitung großer Mengen an Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Geeignet für: größere GmbHs, Unternehmensgruppen und Unternehmen mit komplexen Rechnungs- und Freigabeprozessen.
Welche E-Rechnung Software ist für eine GmbH die beste?
Eine pauschal beste Software gibt es für GmbHs kaum. Ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern und 100 Rechnungen pro Monat hat völlig andere Anforderungen als eine Unternehmensgruppe, die jeden Monat mehrere zehntausend Rechnungen verarbeitet.
Kleinere GmbHs können mit einer Lösung wie Lexware Office bereits einen großen Teil ihrer Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse digitalisieren. Mit wachsendem Rechnungsvolumen werden dagegen Integrationen und Automatisierung wichtiger. Ist bereits eine zentrale Finanzbuchhaltungs- oder ERP-Lösung vorhanden, sollte die E-Rechnung möglichst in diese Infrastruktur integriert werden, statt einen zusätzlichen isolierten Prozess aufzubauen.
Auf unserem E-Rechnung Software Vergleich können Unternehmen verschiedene Anbieter und deren Funktionen miteinander vergleichen.
So sollte eine GmbH die E-Rechnung praktisch einführen
Bei einem Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern sollte die Einführung strukturiert erfolgen. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Über welche Kanäle kommen Rechnungen heute ins Unternehmen? Welche Software wird für Buchhaltung und Rechnungsstellung eingesetzt? Wie viele Rechnungen werden monatlich verarbeitet? Gibt es verschiedene Gesellschaften, Kostenstellen oder Freigabestufen? Und welche Systeme müssen miteinander kommunizieren?
Danach sollte festgelegt werden, über welchen zentralen Kanal E-Rechnungen eingehen, wie die Prüfung erfolgt und welche Mitarbeiter Zugriff benötigen. Gleichzeitig müssen Ausgangsrechnungen auf die neuen Formate vorbereitet werden. Besonders wichtig ist ein Testlauf mit realistischen Rechnungen, bevor der Prozess vollständig umgestellt wird.
Für eine kleine GmbH kann eine cloudbasierte Buchhaltungslösung dafür bereits ausreichen. Bei mittelständischen und größeren Unternehmen sind dagegen häufiger umfangreichere ERP-, Dokumentenmanagement- oder E-Invoicing-Lösungen erforderlich.
Eingangsrechnungen: Hier liegt für Unternehmen großes Automatisierungspotenzial
Bei der Einführung der E-Rechnung wird häufig zuerst an Ausgangsrechnungen gedacht. Für Unternehmen können jedoch gerade Eingangsrechnungen interessant sein.
Strukturierte Rechnungsdaten ermöglichen es geeigneter Software, wichtige Informationen automatisiert auszulesen. Dadurch lassen sich manuelle Eingaben reduzieren und Rechnungen schneller weiterverarbeiten. Lexware Office kann beispielsweise EN-16931-konforme XML-Rechnungen einschließlich XRechnung erfassen und prüft beim Upload deren technische Auswertbarkeit.
Je größer das Rechnungsvolumen wird, desto interessanter werden darauf aufbauende Workflows. Eine Rechnung kann beispielsweise automatisch einem Lieferanten zugeordnet und anschließend an die zuständige Abteilung zur Prüfung weitergegeben werden. Bei komplexeren Organisationen sollten Unternehmen daher nicht nur den Empfang technisch ermöglichen, sondern den kompletten Eingangsrechnungsprozess betrachten.
E-Rechnung ab 2027: Warum größere GmbHs 2026 handeln sollten
Für größere Unternehmen ist der 1. Januar 2027 ein besonders wichtiger Termin. Die Übergangsregelungen für die Ausstellung hängen unter anderem vom Umsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr ab. Unternehmen oberhalb der relevanten 800.000-Euro-Grenze sollten daher ihre Systeme und Prozesse rechtzeitig vorbereiten.
Die Umstellung erst wenige Wochen vor dem Jahreswechsel anzugehen, wäre gerade bei komplexeren Unternehmen riskant. Schnittstellen müssen eingerichtet, Rechnungsformate getestet, Verantwortlichkeiten festgelegt und Mitarbeiter gegebenenfalls geschult werden.
2026 sollte deshalb für betroffene GmbHs nicht mehr primär ein Jahr der Informationsbeschaffung sein, sondern das Jahr der praktischen Implementierung.
Checkliste: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Für eine GmbH würde ich vor der Umstellung insbesondere diese Punkte prüfen:
- Können XRechnung und ZUGFeRD empfangen, gelesen und verarbeitet werden?
- Können Ausgangsrechnungen als gültige E-Rechnungen erstellt werden?
- Ist die Buchhaltungssoftware beziehungsweise das ERP-System dafür vorbereitet?
- Wie gelangen eingehende Rechnungen zu den zuständigen Mitarbeitern?
- Gibt es einen nachvollziehbaren Prüf- und Freigabeprozess?
- Sind Benutzerrechte und Verantwortlichkeiten klar definiert?
- Können strukturierte Rechnungsdaten automatisiert übernommen werden?
- Wie werden E-Rechnungen archiviert?
- Welche Schnittstellen zu DATEV, ERP, DMS oder Steuerberatung werden benötigt?
- Ist das System auch für ein steigendes Rechnungsvolumen geeignet?
Gerade die letzten Punkte unterscheiden die Anforderungen größerer Unternehmen deutlich von denen eines Solo-Selbstständigen.
Fazit: E-Rechnung für GmbHs als Prozess denken
Für GmbHs und größere Unternehmen sollte die E-Rechnung nicht lediglich als Ersatz für die bisherige PDF-Rechnung betrachtet werden. Der eigentliche Mehrwert entsteht dann, wenn strukturierte Rechnungsdaten direkt mit Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Freigabe und Archivierung verbunden werden.
Kleinere GmbHs können dafür häufig auf cloudbasierte Lösungen wie Lexware Office zurückgreifen. Bei mittelständischen Unternehmen sollte stärker auf bestehende DATEV-, Finanzbuchhaltungs- und Dokumentenprozesse geachtet werden. Große Unternehmen benötigen häufig eine tiefere Integration der E-Rechnung in ERP- und E-Invoicing-Systeme.
Wer 2026 die passende Lösung auswählt, sollte deshalb nicht nur fragen, welche Software eine XRechnung erzeugen kann. Entscheidend ist, welche Lösung den gesamten Rechnungsprozess des Unternehmens möglichst effizient abbildet und auch bei wachsendem Rechnungsvolumen funktioniert.
Häufige Fragen zur E-Rechnung für GmbHs
Ist die E-Rechnung für eine GmbH Pflicht?
GmbHs fallen als Unternehmer grundsätzlich unter die Regelungen zur E-Rechnung bei entsprechenden inländischen B2B-Umsätzen. Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung bestehen Übergangsregelungen.
Muss eine GmbH 2026 bereits E-Rechnungen versenden?
2026 bestehen grundsätzlich noch Übergangsmöglichkeiten für die Ausstellung. Für größere Rechnungsaussteller wird insbesondere der Übergang zum Jahr 2027 relevant. Unternehmen sollten daher anhand ihrer konkreten Umsätze und Geschäftsvorgänge prüfen, ab wann sie von der Ausstellungspflicht betroffen sind.
Reicht eine PDF-Rechnung für eine GmbH aus?
Eine gewöhnliche PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen umsatzsteuerrechtlichen Definition. Eine E-Rechnung benötigt strukturierte, elektronisch verarbeitbare Rechnungsdaten.
Welche E-Rechnungsformate sollte eine GmbH unterstützen?
Für deutsche Unternehmen sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD relevant. Die XRechnung basiert auf strukturierten XML-Daten; ZUGFeRD kombiniert eine PDF-Darstellung mit strukturierten Rechnungsdaten.
Welche E-Rechnung Software eignet sich für eine GmbH?
Das hängt stark von Unternehmensgröße und Rechnungsvolumen ab. Für kleinere GmbHs können integrierte Buchhaltungslösungen wie Lexware Office interessant sein. Bei mittelständischen und großen Unternehmen sollte stärker auf ERP-, DATEV-, DMS- und E-Invoicing-Integrationen sowie automatisierte Freigabeprozesse geachtet werden.
Muss eine GmbH E-Rechnungen auch empfangen können?
Ja, inländische Unternehmer müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für die Empfangspflicht gibt es nicht die gleichen Übergangsfristen wie für die Ausstellung.





Add comment